Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anwendung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Im Sinne der §§ 611ff BGB regeln die allgemeinen Geschäftsbedingungen die Geschäftsbeziehung zwischen Amel Paulukat– und dem Klienten in Form eines Behandlungsvertrages.
Änderungen und abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2.Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot der Praxis annimmt.
3. Die Therapeutin ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen könnten, wenn sie aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf. In diesem Fall bleiben die Honoraransprüche der bisher erbrachten Leistungen erhalten.
Inhalt des Behandlungsvertrages
Die Leistungen werden erbracht, indem die Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung der Heilkunde, eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, zur Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie des Klienten erbracht werden.
1. Die Therapeutin ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Klienten Willen entsprechen, sofern der Klient hierüber keine Entscheidung trifft. Über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht wird der Klient vor Behandlungsbeginn umfassend durch Amel Paulukat informiert.
2. Eine ärztliche Behandlung kann durch die therapeutischen Sitzungen nicht ersetzt werden. Die Therapeutin weist ausdrücklich darauf hin, dass mit den angewandten Methoden keine körperlichen Krankheiten diagnostiziert und keine Heilbehandlungen in diesem Bereich vorgenommen werden. Jeder Klient ist aufgefordert, medizinische Behandlungen nicht zu unterbrechen oder aufzugeben. Die Behandlung psychischer Ursachen, die sich auf körperlicher Ebene widerspiegeln, bedarf der vorherigen ärztlichen Abklärung.
Mitwirkung des Klienten
In eigenem Interesse sollte der Klient zur aktiven Mitarbeit an der durchgeführten Behandlung bereit sein, kann jedoch nicht dazu verpflichtet werden. Sofern der Klient nicht ausreichend mitwirkt, ist Amel Paulukat berechtigt, die Behandlung zu beenden. Dies gilt insbesondere, wenn der Klient die Beratungs- bzw. die vereinbarten Behandlungsinhalte verneint, erforderliche vereinbarte Übungen bzw. Hausaufgaben nicht ausführt und damit die Heilbehandlungsmaßnahmen verhindert.
Heilerfolg
Das Garantieren eines geplanten Heilerfolgs oder das Erreichen eines vereinbarten Ziels zur Heilung wird hiermit ausdrücklich nicht offeriert.
Honorar
1. Die Therapeutin hat für die Inanspruchnahme ihrer Leistungen einen Anspruch auf ein Honorar. Es gelten die auf dieser Webseite veröffentlichten Honorarsätze. Nach Abschluss der Behandlung erhält der Klient auf Wunsch eine Rechnung gemäß § 8 der hiesigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Die Gewährung der Vergütung ist nicht von einem Behandlungserfolg abhängig, es besteht jedoch für die Therapeutin die Verpflichtung zu einer gewissenhaften Behandlung unter Beachtung der Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht.
Honorarerstattung durch Dritte
1. Soweit der Klient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 5 hiervon nicht berührt. Die Therapeutin führt Direktabrechnungen mit Krankenkassen oder anderen Kostenträgern nicht durch. Honorare oder Honoraranteile können in Erwartung einer möglichen Erstattung nicht gestundet werden. Die Behandlungskosten richten sich immer nach dem vereinbarten Behandlungsvertrag, unabhängig davon, ob eine Erstattung durch Dritte erfolgt.
2. Amel Paulukat erteilt in Erstattungsfragen keine direkten Auskünfte gegenüber Dritten. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Klient. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.
Vertraulichkeit der Behandlung
1. Die Therapeutin behandelt die Daten der Klienten vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte des mit dem Klienten abgeschlossenen Behandlungsvertrages sowie den persönlichen Verhältnissen des Klienten Auskünfte nur mit dessen ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.
2. § 7.1 ist nicht anzuwenden, wenn die Therapeutin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung hin auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch für Auskünfte an sorgeberechtigte Personen, nicht aber für Auskünfte gegenüber Ehegatten, Verwandten und deren Familienangehörigen. § 7.1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Behandlungsmaßnahme persönliche Angriffe gegen die eigene Person oder die Berufsausübung der Therapeutin stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
3. Die Therapeutin führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakten). Die Herausgabe dieser Aufzeichnungen kann nicht verlangt werden, eine Einsichtnahme steht dem Klienten nach einer vorherigen schriftlichen Anfrage zu. Auf Wunsch erstellt eine kosten-die Therapeutin und honorarpflichtige Abschrift der Handakte.
4. Soweit nicht gesetzlich eine längere Aufbewahrungsfrist besteht, werden die Handakten nach Abschluss der Behandlung für die Dauer von 10 Jahren aufbewahrt. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke in Frage kommen könnten.
Rechnungsstellung
1. Nach Abschluss der Behandlungsphase erhält der Klient auf Verlangen eine honorarpflichtige Rechnung.
2. Die Rechnung enthält den vollständigen Namen und die Anschrift des Klienten, den Behandlungszeitraum sowie das bereits gezahlte Honorar.
Kündigung
1. Die Zusammenarbeit endet mit dem Erreichen der gemeinsam vereinbarten Ziele, sofern nicht vertraglich ein bestimmter Zeitraum vereinbart wurde.
2. Der abgeschlossene Behandlungsvertrag kann jedoch jederzeit, ohne dass es einer Begründung bedarf, mit einer zwei Wochenfrist gekündigt werden. Ein Austausch über die Gründe der vorzeitigen Beendigung der Zusammenarbeit sowie ggf. ein abschließendes Fazit der bisher geleisteten Arbeit in geeigneter Form ist dabei wünschenswert, jedoch keine Verpflichtung.
Ausfallhonorar
1. Bei nicht in Anspruch genommenen, fest vereinbarten Behandlungsterminen, schuldet der Klient der Praxis ein Ausfallhonorar in Höhe von 100% der Gesamtgebühr. Kurzfristige Absagen von einem Werktag und weniger oder Nichterscheinen ohne Absage werden somit in vollem Umfang in Rechnung gestellt.
2. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Klient mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin telefonisch oder via E-Mail oder SMS absagt. Bei Terminen, die montags oder dienstags stattfinden, ist die späteste Abmeldung bis Freitag 12.00 Uhr notwendig.
3. Sollte sich der Klient zu einem Termin verspäten, kann die versäumte Zeit, aus Rücksicht auf sich anschließende Termine, nicht nachgeholt werden. Eine Reduzierung des Honorars ist nicht möglich.
Gerichtsstand
1. Zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Gerichtsstandmitteilung gilt für Klienten aus dem In- und Ausland.
2. Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz der Praxis.
Salvatorische Klausel
Ist eine der vorstehenden Klausel aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Vorschriften oder Gesetzesänderungen ganz oder teilweise unwirksam, so tritt an Stelle dieser Bestimmung diejenige in Kraft, die der angestrebten Klausel am nächsten kommt. Alle anderen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt und gelten weiterhin in vollem Umfang.